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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 796/11   

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https://dejure.org/2013,12529
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 796/11 (https://dejure.org/2013,12529)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.04.2013 - L 2 R 796/11 (https://dejure.org/2013,12529)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. April 2013 - L 2 R 796/11 (https://dejure.org/2013,12529)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 92/81

    Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Sozialrechtlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 796/11
    Die Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. März 1983 (1 RJ 92/81 - BSGE 55, 40 ff. = SozR 2100 § 27 Nr. 2) sei veraltet.

    Ansprüche auf Geldleistungen sind, wie das SG ebenso zutreffend dargelegt hat, Geldleistungen im Sinne des § 11 SGB I. Erfasst werden also nur die Geldleistungen, die Gegenstand der sozialen Rechte sind (BSG, U. v. 24.03.1983 - 1 RI 92/81 = SozR 2100 § 27 Nr. 2 = BSGE 55, 40).

  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 796/11
    Das BSG hat das Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im Wege richterlicher Rechtsfortbildung seit Anfang der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts zur "Schließung einer Lücke im Schadensersatzrecht" entwickelt (BSG, U.v. 27. März 2007 - B 13 R 58/06 R - SozR 4-1300 § 44 Nr. 9).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10

    Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 796/11
    Auch das Bundesverwaltungsgericht (3 C 36/10) habe die Verzinsung beim Vorliegen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches bejaht.
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 796/11
    Denn ein früheres Fehlverhalten des Versicherungsträgers ändert an der Rechtmäßigkeit der erfolgten Beitragsentrichtung nichts (BSG, U.v. 27. August 2009 - B 13 R 14/09 R - SozR 4-2600 § 93 Nr. 13).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 796/11
    Auch aus übergeordneten Gesichtspunkten des Verfassungsrechts und insbesondere aus Art. 20 Grundgesetz lässt sich kein weitergehender Anspruch auf Verzinsung rückständiger Leistungen ableiten (BSG, U.v. 2. Februar 2010 - B 8 SO 22/08 R - EuG 2010, 350).
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 3/79

    Ersatzansprüche - Öffentlich-rechtliche Leistungsträger - Anspruch auf Verzugs-

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 796/11
    Dennoch hat er für die Forderungen dieser oder ähnlicher Art bewusst von einer Zinsregelung abgesehen und eine entsprechende Anwendung von § 44 SGB I und § 27 Abs. 1 SGB IV wie insbesondere den amtlichen Begründungen (BT-Drucksache 7/868 S. 30 zu § 44 und 7/4122 S. 34 zu § 22 - 29) zu entnehmen ist, erkennbar nicht gewünscht (BSG, U.v. 18. Dezember 1979 - 2 RU 3/79 - SozR 1200 § 44 Nr. 2).
  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVs 22/84

    Erstattung von Aufwendungen - Verzinsung - Rechtsverfolgung im Vorverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 796/11
    Der Zinsanspruch muss vielmehr durch besondere gesetzliche Anordnung begründet sein, wie dies insbesondere in § 44 SGB I und in § 27 SGB IV geschehen ist (BSG, U.v. 25. Juni 1986 - 9a RVS 22/84 - SozR 1300 § 63 Nr. 9).
  • BSG, 19.02.1987 - 12 RK 55/84
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 796/11
    Eine für Fälle des Herstellungsanspruchs postulierte Ausnahme bei Beiträgen, die aufgrund besonderer Vorschriften für längere Zeiträume rückwirkend vor Rentengewährung nachentrichtet worden sind (BSG, U.v. 19. Februar 1987 - 12 RK 55/84 - BSGE 61, 175, 179 = SozR 1200 § 14 Nr. 24), greift im Fall des Klägers nicht ein.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2017 - L 16 R 855/16
    Selbst wenn ein fehlerhaftes Verhalten des Beklagten vorgelegen hätte, ändert dies an der Rechtmäßigkeit der erfolgten Beitragsentrichtung nichts und kann der Versicherte im Grundsatz keine Erstattung der rechtmäßig entrichteten Beiträge verlangen (vgl BSG, Urteil vom 27. August 2009 - B 13 R 14/09 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 1; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. April 2013 - L 2 R 796/11 -, juris).
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